Allgemeine Energielieferbedingungen zum Sondervertrag Deine Wärmeenergie (AGB Strom)
1 Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn
1.1 Deine Wärmeenergie benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Auftrag) des Kunden. Dann erhält der Kunde von Deine Wärmeenergie eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft Deine Wärmeenergie das Angebot des Kunden.
1.2 Alternativ zu Ziffer 1.1 kann der Kunde per Mausklick im Internet ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird Deine Wärmeenergie dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft Deine Wärmeenergie das Angebot des Kunden.
1.3 Der Energieliefervertrag kommt zustande, indem Deine Wärmeenergie dem Kunden in einem weiteren Schreiben (bzw. bei Auftragserteilung gemäß Ziffer 1.2 ggf. auch per E-Mail) sowohl den Vertragsschluss bestätigt als auch das Lieferbeginn-Datum mitteilt. Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte.
2 Lieferantenwechsel, Wartungsdienste
2.1 Deine Wärmeenergie wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen.
2.2 Wartungsdienste werden nicht angeboten.
3 Preisänderungen
3.1 Im Strompreis sind folgende Kosten enthalten: die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Erneuerbare-Energien-Umlage, die Netzentgelte (einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, der § 17 f EnWG Offshore-Netzumlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und der § 19 StromNEV-Umlage), die Konzessionsabgaben sowie das Entgelt für den Messstellenbetrieb, und die Beschaffungs- und Vertriebskosten.
3.2 Preisänderungen durch Deine Wärmeenergie erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch Deine Wärmeenergie sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 3.1 maßgeblich sind. Deine Wärmeenergie ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist Deine Wärmeenergie verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
3.3 Deine Wärmeenergie hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf Deine Wärmeenergie Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. Deine Wärmeenergie nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor.
3.4 Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an die Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
3.5 Ändert Deine Wärmeenergie die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf wird Deine Wärmeenergie den Kunden in der brieflichen Mitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Deine Wärmeenergie soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 14.1 bleibt unberührt.
3.6 Abweichend von vorstehenden Ziffern 3.2 bis 3.5 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
3.7 Ziffern 3.2 bis 3.5 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden.
4 Bonus
Ist mit dem Kunden im Auftragsblatt ein Bonus vereinbart, so richtet sich dessen Gewährung nach folgenden Regelungen.
a) Einmalbonus
Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass der Vertrag mindestens ein Lieferjahr besteht. Das erste Lieferjahr endet ein Jahr nach dem Beginn der Belieferung. Das Ende des ersten Lieferjahres fällt in der Regel nicht mit dem Ende der Erstlaufzeit des Vertrages (siehe Ziffer 4 Auftragsblatt) zusammen. Der Bonus wird unmittelbar nach Ende des ersten Lieferjahres auf das Bankkonto des Kunden
überwiesen. Deine Wärmeenergie benötigt dafür die Angabe einer gültigen Bankverbindung des Kunden.
Wird der Vertrag vor dem vollständigen Ablauf des ersten Lieferjahres durch den Kunden aus einem von ihm zu vertretenden Grund beendet, entfällt die Bonuszahlung. Beendet der Kunde den Vertrag noch vor dem vollständigen Ablauf des ersten Lieferjahres aufgrund einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten durch Deine Wärmeenergie, wird der Bonus ausgezahlt. Der Anspruch auf den Bonus erlischt dann, wenn der Kunde seine vertraglichen Zahlungspflichten trotz Zahlungsverzugs und erneuter Zahlungsaufforderung gemäß Ziffer 10 nicht erfüllt oder der Vertrag seitens Deine Wärmeenergie fristlos gekündigt wird, weil die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Energielieferung wiederholt vorliegen (Ziffer 14.2).
b) Sofortbonus
Der Sofortbonus wird nur ausgezahlt, wenn der Kunde mindestens drei Wochen beliefert wurde und er in dieser Zeit den Vertrag nicht widerrufen hat. Beendet der Kunde den Vertrag allerdings aufgrund einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten durch Deine Wärmeenergie, wird der Bonus ausgezahlt. Der Bonus wird unmittelbar nach den drei Wochen auf das Bankkonto des Kunden überwiesen. Deine Wärmeenergie benötigt dafür die Angabe einer gültigen Bankverbindung des Kunden.
c) Bonus für Frei-kWh
Der Bonus wird einmalig während der Vertragslaufzeit mit der nächsten Energierechnung verrechnet. Der Anspruch auf den Bonus erlischt, wenn der Kunde seine vertraglichen Zahlungspflichten trotz Zahlungsverzugs und erneuter Zahlungsaufforderung gemäß Ziffer 10 nicht erfüllt.
5 Ablesung der Messeinrichtung und Zutrittsrecht
5.1 Deine Wärmeenergie ist berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten oder die rechtmäßig ermittelten Ersatzwerte zu verwenden, die Deine Wärmeenergie vom örtlichen Netzbetreiber, vom Messstellenbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. Deine Wärmeenergie kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies zum Zwecke einer Abrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei einem berechtigten Interesse von Deine Wärmeenergie an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Ein Beauftragter des örtlichen Netzbetreibers kann den Kunden ebenfalls bitten, den Zählerstand abzulesen.
Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Wenn der Netzbetreiber, der Messstellenbetreiber oder Deine Wärmeenergie das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf Deine Wärmeenergie den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.
5.2 Zu einer erforderlichen Ablesung der Messeinrichtung hat der Kunde nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder von Deine Wärmeenergie den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens zwei Wochen vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten.
6 Nachprüfung der Messeinrichtungen
Deine Wärmeenergie ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Mess- und Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung trägt Deine Wärmeenergie, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst der Kunde.
7 Berechnungsfehler
7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, ist die Überzahlung von Deine Wärmeenergie zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt Deine Wärmeenergie den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.
7.2 Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen.
7.3 Ansprüche nach Ziffer 7.1 und 7.2 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.
7.4 Sollten der Messstellenbetrieb und/oder die Messdienstleistung nicht durch den örtlichen Verteilnetzbetreiber, sondern durch Dritte durchgeführt werden, erfolgt eine Gutschrift in Höhe des bisher veranschlagten Entgelts für die erforderliche Messaufgabe zum Energieprodukt.
8 Abrechnung und Abschlagszahlungen
8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Das Abrechnungsjahr wird von Deine Wärmeenergie festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum zwölf Monate nicht wesentlich übersteigen darf. Während des Abrechnungszeitraums leistet der Kunde in von Deine Wärmeenergie bestimmten, in der Regel gleichen Abständen Abschlagszahlungen. Deine Wärmeenergie wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Dabei wird Deine Wärmeenergie die Höhe der Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt.
8.2 Abweichend von Ziffer 8.1 Satz 1 kann die Rechnungsstellung monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen. Der Kunde kann den gewünschten Rechnungsturnus an Deine Wärmeenergie mitteilen. Jede zusätzliche, unterjährige Rechnung wird dem Kunden mit 11,90 Euro in Rechnung gestellt.
8.3 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Steuer- und Abgabensätze. Die nach einer Preisänderung anfallenden Abschläge können entsprechend angepasst werden.
8.4 Rechnungen und Abschläge werden zu dem von Deine Wärmeenergie angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig.
9 Aufrechnung
Der Kunde kann gegen Ansprüche von Deine Wärmeenergie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
10 Verzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Deine Wärmeenergie, wenn Deine Wärmeenergie erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Der Kunde kann die Pauschalen und deren Höhe unter http://www.deine-waermeenergie.de/pauschalen oder in unseren Kundencentern einsehen oder kostenfrei unter 0800 3433637 abfragen.
11 Unterbrechungen bei Energiediebstahl und anderen Zuwiderhandlungen
11.1 Deine Wärmeenergie ist berechtigt, die Energielieferung, ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber, unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung oder Beeinflussung vor der Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern („Energiediebstahl“).
11.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung, ist Deine Wärmeenergie berechtigt, die Lieferung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen örtlichen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. Deine Wärmeenergie kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzugs darf Deine Wärmeenergie eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Deine Wärmeenergie und dem Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung resultieren. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung wird dem Kunden drei Werktage im Voraus angekündigt.
11.3 Deine Wärmeenergie hat die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten. Der Kunde kann die Pauschalen und deren Höhe unter http://www.deine-waermeenergie.de/pauschalen oder in unseren Kundencentern einsehen oder kostenfrei unter 0800 3433637 abfragen.
11.4 Auch die Kosten für einen etwaigen Versuch der Unterbrechung (z. B. kein Zutritt) hat der Kunde vor Wiederherstellung der Versorgung zu ersetzen, wenn ihn insoweit ein Verschulden trifft.
12 Vertragsänderungen
12.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z. B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. 2005 I, S. 1970) in der Fassung vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBl. 2006 I, S. 2391) in der Fassung vom 14. März 2019 (BGBl. I S. 333) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen). Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für Deine Wärmeenergie unzumutbar werden, ist Deine Wärmeenergie berechtigt, die Ziffern 1, 3 bis 11, 13 bis 16 und 18 dieser AGB entsprechend anzupassen.
12.2 Deine Wärmeenergie wird dem Kunden die Anpassungen nach Ziffer 12.1 mindestens drei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde in Textform nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Auf diese Folgen wird der Kunde von Deine Wärmeenergie bei Bekanntgabe gesondert hingewiesen.
12.3 Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Deine Wärmeenergie die Vertragsbedingungen ändert.
13 Umfang der Belieferung
Deine Wärmeenergie ist im Interesse des Kunden verpflichtet, die für die Durchführung der Belieferung erforderlichen Verträge mit Netzbetreibern abzuschließen. Soweit die Messung mit einem intelligenten Messsystem oder einer modernen Messeinrichtung erfolgt und auf Wunsch des Kunden mit Deine Wärmeenergie nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beinhaltet der Energieliefervertrag einen kombinierten Vertrag, in dessen Rahmen Deine Wärmeenergie auch den erforderlichen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber schließt. Deine Wärmeenergie hat die ihr möglichen Maßnahmen zu treffen, um dem Kunden am Ende des Netzanschlusses, zu dessen Nutzung der Kunde nach der Niederspannungsanschlussverordnung berechtigt ist, Elektrizität zur Verfügung zu stellen. Deine Wärmeenergie ist verpflichtet, den Energiebedarf des Kunden zu befriedigen und für die Dauer des Energieliefervertrages im vertraglich vorgesehenen Umfang Energie zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung des Kunden unterbrochen hat oder soweit und solange Deine Wärmeenergie an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Energie durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
14 Laufzeit und Kündigung
14.1
a) Bei Verträgen ohne Preisgarantie (siehe Punkt 4 des Auftragsblatts) kann der Vertrag vom Kunden oder von Deine Wärmeenergie mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden.
b) Bei Verträgen mit Preisgarantie (siehe Punkt 4 des Auftragsblatts) ist Deine Wärmeenergie erstmals zum Ablauf der Preisgarantiefrist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zu kündigen, danach zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung. Von dem Kunden kann der Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden.
c) Die Rechte zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 3.5, 14.2, 14.3 und 14.4 bleiben von den vorstehenden Ziffern 14.1 a) und b) unberührt.
14.2 Deine Wärmeenergie ist berechtigt, in den Fällen der Ziffer 11.1 dieser AGB das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Energielieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gemäß Ziffer 11.2 dieser AGB ist Deine Wärmeenergie zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde; Ziffer 11.2 Satz 2 und 3 dieser AGB gelten entsprechend.
14.3 Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
14.4 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine weiteren vertraglichen Rücktrittsrechte.
14.5 Die Kündigung bedarf der Textform.
15 Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt, Deine Wärmeenergie von der Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von Deine Wärmeenergie gemäß Ziffer 11 beruht. Deine Wärmeenergie wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber oder den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie Deine Wärmeenergie bekannt sind oder von Deine Wärmeenergie in zumutbarer Weiseaufgeklärt werden können.
16 Haftung
16.1 Bei Versorgungsstörungen gemäß Ziffer 15 Satz 1 haftet Deine Wärmeenergie nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne der Ziffer 15 Satz 1 kann der Kunde gegen den Netzbetreiber oder den Messstellenbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers teilt Deine Wärmeenergie dem Kunden auf Anfrage gerne mit.
16.2 Im Übrigen haftet Deine Wärmeenergie vorbehaltlich der Ziffern 16.3 und 16.4 nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Deine Wärmeenergie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Deine Wärmeenergie haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
16.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
16.4 Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt.
16.5 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe von Deine Wärmeenergie sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Deine Wärmeenergie einschließlich ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.
17 Vertragspartner
Deine Wärmeenergie GmbH & Co. KG, Opernplatz 1, 45128 Essen Sitz der Gesellschaft: Essen, Eingetragen beim Amtsgericht Essen, Handelsregister-Nr.: HRA 11114
Gläubiger-IdNr. DE69ZZZ00002315669, USt-IdNr. DE332003329
Persönlich haftende Gesellschafterin der Deine Wärmenergie GmbH & Co. KG: Wärmeenergie Verwaltungs GmbH
Sitz der Gesellschaft: Essen, Eingetragen beim Amtsgericht Essen, Handelsregister-Nr.: HRB 28789, Geschäftsführung: Christian Bleil, Christoph Müller
T 0800 3433637, F 0800 1231233. Die Deine Wärmeenergie hat sich dem Deine Wärmeenergie Verhaltenskodex unterworfen. Den vollständigen Kodextext finden Sie unter http://www.deine-waermeenergie.de/verhaltenskodex.
18 Kundenbetreuung, Kundenbeschwerden
Haben Sie noch Fragen (Beanstandungen) zur Rechnung oder zur Energielieferung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Deine Wärmeenergie Kundenservice, Postfach 100832, 45008 Essen, Montag bis Freitag 07:00 – 20:00 Uhr, Samstag 08:00 – 18:00 Uhr, Sonntag 09:00 – 18:00 Uhr, T 0800 3433637*, F 0800 1231233, E-Mail service@deine-waermeenergie.de
*kostenfreie Service-Hotlines
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Mo.–Fr.: 9.00–15.00 Uhr, T 030 22480-500 Bundesweites Infotelefon F 030 22480-323
E-Mail verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass unser Deine Wärmeenergie Kundenservice angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Deine Wärmeenergie ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin, T 030 27 57 240-0, F 030 27 57 240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen zu nutzen. Informationspflichten gemäß § 312 d BGB in Verbindung mit Artikel 246 a EGBGB sind grau hinterlegt.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Deine Wärmeenergie GmbH & Co. KG, Postfach 100832, 45008 Essen oder Opernplatz 1, 45128 Essen, Fax 0800 1231233, Telefon 0800 3433637, E-Mail service@deine-waermeenergie.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Lieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.